Organisationen/Institutionen

NEU: Nach Änderung von §50a Ärztegesetz: Schulungen von ärztlichen angeordneten Maßnahmen an Bezugspersonen in Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. Blutzuckermanagement, Magensonde, Suprapubischer Katheter, Gabe von Notfallsmedikamenten, ...)

 

 

 

Einzel- und Teamberatungen zu medizinisch/pflegerischen Fragestellungen.          

 

 

Schnittstellenkoordination von Ärzte, Therapeuten, Pflege und Betreuungspersonal in komplexen Betreuungssituationen und unklaren Diagnosen. Insbesondere auch für Menschen mit komplexen Behinderungen.

 

  

Durchführung von externen Pflegeberatungsvisiten in niederschwelligen Betreuungseinrichtungen. 

 

 

Zwecks Details bitte: KONTAKT